ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN DER djm.gmbh  


1. ANWENDUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

 

Diese Bedingungen gelten für Lieferungen und Dienstleistungen,welche djm.GmbH dem Kunden gegenüber erbringt. Im weiteren gelten die Verträge der Hersteller und Urheber der Produkte.

 

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Er richtet sich ausschliesslich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Kunde anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anderslautende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. LIEFERUNG/TRANSPORT

 

Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verspätete Lieferungen berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadenersatz. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Ware bei uns auf den Kunden über.

 

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Unsere Preise verstehen sich rein netto und verstehen sich ohne Versand-, Verpackungs-, Reise- und Transportkosten. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste exklusive Mehrwertsteuer berechnet. Die Zeitangaben auf den Offerten sind Erfahrungswerte und Schätzungen. Der tatsächliche Aufwand ist massgeblich für die Berechnung.

 

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, gilt ein Zahlungsziel von 50 % bei Lieferung und 50% innert 10 Tagen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat zuzüglich Bearbeitungsspesen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unbenommen.

 

Dem Kunde steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderung möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf  einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

 

4. GARANTIELEISTUNG

 

Der Kunde verpflichtet sich, die von djm. GmbH  gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen gegenüber djm. GmbH  schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

 

Die Haftung der djm. GmbH  für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen. Der Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.

 

Behebung der Mängel erfolgt durch Abgabe eines Korrekturcodes oder einer korrigierten Version der Software. In Ausnahmefällen kann mit dem Kunden eine andere ihm dienliche Art der Behebung vereinbart werden.

 

5.GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

 

Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt djm. GmbH  keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, der djm. GmbH   unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen       gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

 

Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der djm. Gmbh. djm. GmbH  ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Sitz des Käufers einzutragen. Der Käufer gibt mit seiner Unterschrift zu diesem Vertrag sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, so dass djm. GmbH  den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Käufers eintragen lassen kann.

 

7. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

 

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

 

8. UNTERAUFTRAGSNEHMER

djm. GmbH ist berechtigt für sämtliche Produkte und Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

 

9. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

9. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

 

Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand sind für beide Parteien Siebnen

 

 

Siebnen, Mai  2005